mit Vogelfreiheit oder Wolfsfreiheit wird nach germanischem Recht die Acht über einen Menschen bezeichnet, die zur
Friedlosigkeit des Betroffenen führte. D.h. jedermann war berechtigt den Geächteten zu töten.
Der Begriff selbst wird unterschiedlich erklärt:
Zum einen: Der Geächtete war frei wie ein Vogel oder Wolf, d.h. er konnte straflos getötet werden.
Zum anderen: Der Geächtete wurde unbeerdigt liegen gelassen, frei zum Fraß für Vögel
und Wölfe.
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