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vi vel clam vel precario
(recht.geschichte.rom)
    

Mit vi vel clam vel precario werden im römischen Recht die drei Möglichkeiten der Erlangung fehlerhaften Besitzes (durch Gewalt, durch Heim­lichkeit und durch Bittleihe) bezeichnet, die Voraussetzung für eine erfolgreiche Herausgabeklage waren.

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