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Viehhandel/Viehkauf
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.kauf)
    

Mit Viehhandel wird der Verkauf von Vieh bezeichnet. Früher war der Viehhandel eine spezielle Art des Kaufvertrags, für den besondere Normen im BGB galten. Mit der Schuldrechtsreform sind diese weggefallen.

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