Landgericht Neustadt, den 5.7.2004
2. Zivilkammer
In dem Rechtsstreit
Singer GmbH vertreten durch den Geschäftsführer (...)
Klägerin,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Wand & Partner (...)
gegen
Krug GmbH & Co. vertreten durch den Geschäftsführer (...)
Beklagte,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt Trennmüller und Kollegen, (...)
Alltrans AG vertreten durch (...)
Streitverkündete,
Das Gericht erklärt sich für funktionell unzuständig und verweist das Verfahren auf Antrag der Beklagten nach Anhörung der Klägerin an die Kammer für Handelssachen des Landgerichts Neustadt, §§ 94, 95 Abs. 1 Nr. 1, § 98 Abs. 1, § 101 GVG.
Unterschriften der Richter