Als feststellender Verwaltungsakt wird ein Verwaltungsakt bezeichnet, mit dem rechtserhebliche Eigenschaften in einem Einzelfalles festgelegt werden.
Beispiel: Feststellung des Tauglichkeitsgrades für den Wehrdienst.
Als gestaltende Verwaltungsakte werden Verwaltungsakte bezeichnet, die unmittelbare eine Änderung der Rechtslage herbeiführen.
Beispiel: Erteilung einer Genehmigung.
Feststellende und gestaltende Verwaltungsakte sind nicht vollstreckbar.
Als vollstreckungsfähiger Verwaltungsakt wird ein VA bezeichnet, der den Betroffenen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verpflichtet.
Beispiel: Feststellung des Tauglichkeitsgrades für den Wehrdienst.
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