Von Vertrauensschutz spricht man, wenn das Vertrauen eines Betroffenen in den Bestand in einer bestimmten Tatsachen- oder Rechtslage dazu führt, dass diese trotz des Vorliegens von materiell-rechtlichen Gründen nicht geändert wird.
Auf diesen Artikel verweisen: Rückwirkung Gesetze, echte/unechte * Verwaltungsakt, mit vorläufiger/einmaliger und dauerhafter Regelung * Allgemeine Grundsätze des Verwaltungsrechts