logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
vertragsgemäße Leistung
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Als vertragsgemäße Leistung bezeichnet das Gesetz jede Leistung die keine Schlechtleistung darstellt. D.h. die nicht vertragsgemäße Leistung ist eine Schlechtleistung. Was vertragsgemäß ist, hängt vom geschlossenen Vertrag ab:

Beispiel: A kauft von B ein Auto für eine Urlaubsfahrt, was im Vertrag festgehalten wird. Vertragsgemäß ist daher nur ein Auto, dass fahrfähig, zugelassen und "getüvt" ist

Beispiel: A kauft von B ein Auto zum Ausschlachten, was im Vertrag festgehalten wird. Vertragsgemäß ist daher auch ein Auto, dass nicht mehr fahrfähig, zugelassen und "getüvt" ist

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: § 326 BGB Befreiung von der Gegenleistung und Rücktritt beim Ausschluss der Leistungspflicht