Mit Vertrag von Maastricht wird der 1992 in Maastricht beschlossene Vertrag bezeichnet, mit dem die EU als Zusammenfassung der drei Europäischen Gemeinschaften
gegründet wurde (= EU-Vertrag).
Der EU-Vertrag trat am 1.11.1993 in Kraft. Mit dem Vertrag von Amsterdam wurde der EU-Vertrag im Jahr 1997 überarbeitet.
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