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Verteidigungsmöglichkeiten, Zivilprozess
(recht.zivil.formell)
    

Der Beklagte hat in einem Zivilprozess grundsätzlich mehrere Möglichkeiten zu seiner Verteidigung:

  1. Er kann den Tatsachenvortrag des Klägers bestreiten.
  2. Er kann Gegenrechte geltend machen.

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