Ist vom Versorgungsträger der korrekte Zeitraum angenommen worden. Bei langer Trennungszeit ist darüber nachzudenken, den Berechnungszeitpunkt vorzuziehen.
Je höher der Abzinsungsfaktor desto niedriger fällt bei einer externen Übertragung der zu übertragende Barwert aus, daher kann ein Versorungsträger über den Ansatz eines nicht dem zu erwartenden Zinses, den Barwert senken, dies wirkt sich dann zum Nachteil des Ausgleichberechtigten aus.
Daher muss der Zins dem BilMog entsprechen (siehe BGH v. 19.8.2015 Az. XII ZB 443/14).
https://www.famrb.de/media/Kapitalwertkontrolle%202023_Sept_2023.xlsx
In der nachfolgen Übersicht von Björn Hauß finden sich Bewertungen für über 300 Teilungsordnungen (= TO).
https://www.famrb.de/media/Beanstandungsliste_Teilungsordnungen_2023.pdf
Es kommen die aktuellen Rechnungsgrundlagen zur Anwendung.
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