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Versorgerehe
(recht.zivil.materiell.familie.unterhalt)
    

Mit Versorgerehe wird das überkommene Modell einer Ehe bezeichnet, in der der Mann der Versorger ist und die Frau sich - unter Aufgabe ihres Beruf - um Kinder und Haushalt kümmert.

War die Versorgerehe früher eine Garantie für lebenslangen Unterhalt auch nach der Scheidung, so führt sie heute nach Auslaufen der Unterhaltsansprüche - oft in die Abhängigkeit von Sozialleistungen. Dass kann durch entgegenwirkende Vereinbarungen im Ehevertrag kompensiert werden.

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