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Die versicherte Person ist einem Versicherungsvertrag die Person, bei der das Risiko eintreten muss, damit der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme ausgezahlt bekommt.
Beispiel: A ist der Versicherungsnehmer einer Risikolebensversicherung. Versicherte Person ist die Tochter B. Wenn die B stirbt erhält A die Versicherungsleistung.
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