Beispiel: Die A-GmbH betreibt eine Verlagsgeschäft über das Internet. Die B-GmbH ist ein kleiner Verlag der auf Dissertationen spezialisiert ist. Der Geschäftsführer und Alleingesellschafter I der B-GmbH will sein Geschäft aufgeben. Die A-GmbH mit Ihren Gesellschaftern C und D sieht die Chance einer sinnvollen Ergänzung Ihre Portfolios.
Zunächst kauft die A-GmBH von I alle Anteile an der B-GmbH, so dass die B-GmbH 100 % Tochter der A-GmbH wird.
Dann legt I sein Amt als Geschäftsführer nieder und C, der Geschäftsführer der A-GmbH, wird zum Geschäftsführer der B-GmbH bestellt.
Sodann wird zwischen der B-GmbH und der A-GmbH (als aufnehmende Gesellschaft) jeweils vertreten durch den C ein Verschmelzungsvertrag geschlossen.
Im Ergebnis existiert nur noch die A-GmbH, das Vermögen der der B-GmbH geht vollständig über und die B-GmbH als Rechtssubjekt unter.