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Mittlerweile findet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch im
Arbeitskampfrecht Anwendung.
Hier wird z.B. vertreten, dass ein Arbeitskampf nur dann verhältnismäßig
ist, wenn er
- um ein zulässiges Tarifziel geführt wird,
- zur Erreichung dieses Ziels geeignet und
- erforderlich,
- proportional ist
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