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Verbringungsverbot
(recht.straf.bt)
    

Von einem Verbringungsverbot spricht man, wenn die Einfuhr von bestimmten Gegenständen nach Deutschland verboten ist. So besteht z.B. gemäß § 86 Abs. 1 StGB ein strafrechtliches Verbringungsverbot für Propagandamittel verfassungsfeindlicher Organisationen.

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