Gemäß der Legaldefinition in § 474 BGB liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor, wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft.
Auf diesen Artikel verweisen: Gewährleistungsauschluss/Haftungsausschluss * Distanzgeschäft * Kauf/Kaufvertrag * Gefahrübergang