Die Veranwortlichkeit der Bundesregierung gegenüber dem Parlament findet
ihren Ausdruck in der Kanzlerwahl und der
Möglichkeit einer Abwahl des Kanzlers durch ein Misstrauensvotum.
Der Kanzler selbst kann sich durch die Vertrauensfrage (Art.
68 GG) der Unterstützung der Mehrheit des Bundestages versichern.
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