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veräußerliches Recht
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Veräußerlich sind alle Rechte über die der Inhaber verfügen kann.

Beispiel: Eigentum, Besitz

Gegenbeispiel: Urheberrecht.

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Auf diesen Artikel verweisen: § 137 BGB Rechtsgeschäftliches Verfügungsverbot