Mit Deckungsverhältnis wird in Anweisungsfällen die Beziehung zwischen Anweisendem (z.B. Bankkunde) und Angewiesenem (z.B. Bank) bezeichnet.
Mit Valutaverhältnis wird in Anweisungsfällen die Beziehung zwischen Anweisendem (z.B. Bankkunde) und Anweisungsempfänger (z.B. Gläubiger des Anweisendem) bezeichnet.
Mit Zuwendungsverhältnis wird in Anweisungsfällen die Beziehung zwischen Angewiesenem (z.B. Bank) und Anweisungsempfänger (z.B. Gläubiger des Anweisendem) bezeichnet.
Siehe auch unter Rückabwicklung im Dreieck/Anweisungsfälle.
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