logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (1)
Valutaklausel/Währungsklausel
(recht.zivil.materielle.schuld.bt.handel)
    

Mit Valutaklausel (= Währungsklausel) wird eine Vereinbarung im Handelsverkehr bezeichnet, mit der Risiken von Währungsschwankungen durch Bindung des Kaufpreises an eine fremde Währung vermindert werden sollen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise