Mit Urlaubsgeld wird eine vom Arbeitgeber über das Urlaubsentgelt hinaus gewährte Geldleistung bezeichnet. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch.
Ein Anspruch auf Urlaubsgeld besteht nur, wenn es im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag zugesichert wurde oder die Zahlung betriebliche Übung ist.
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