logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Urkundenrolle
(recht.notar)
    

Als Urkundenrolle wird ein vom Notar zu führendes Verzeichnis aller von ihm errichteten Urkunden und Vermerke bezeichnet , mit Ausnahme der Vermerke über beglaubigte Kopien.

In die Urkundenrolle sind nach § 8 DONot aufzunehmen:

  1. laufende Nr.
  2. Ort der Beurkundung (idR Geschäftsstelle)
  3. Beteiligte bei Vertretung Vertreter und Vertretener
  4. Gegenstand des Geschäfts
  5. Bemerkungen (z.B. Verweise bei Ergänzungen oder Änderungen von Urkunden)

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Urkundenverzeichnis/Urkundenarchiv, elektronisches