Als Urkundenrolle wird ein vom Notar zu führendes Verzeichnis aller von ihm errichteten Urkunden und Vermerke bezeichnet , mit Ausnahme der Vermerke über beglaubigte Kopien.
In die Urkundenrolle sind nach § 8 DONot aufzunehmen:
- laufende Nr.
- Ort der Beurkundung (idR Geschäftsstelle)
- Beteiligte bei Vertretung Vertreter und Vertretener
- Gegenstand des Geschäfts
- Bemerkungen (z.B. Verweise bei Ergänzungen oder Änderungen von Urkunden)
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