Berechnung ohne Gewähr!
Berechnung nach § 33 VerAusglG entspr. BGH Beschl. v. 7.11.2012 Az. XII ZB 271/12
*Ist der tatsächlich titulierte und gezahlte Betrag niedriger, so ist die Aussetzung auf den niedriegeren Betrag beschränkt.
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