BGH Beschl. v. 15.11.2017 Az. XII ZB 503/16: Auch bei guten/gehobenen (Familieneinkommen größer doppelter Betrag der höchsten Einkommensgruppe Düsseldorfer Tabelle 2018 ei 11.000,-) Einkünften Berechnung nach Quote.
Zusätzlicher Vortrag (Darlegungsdes Berechtigten zur Konsumquote
"Wir haben unser gesamtes Familieneinkommen für Konsum verwendet"
Pflichtiger Gegenvortrag zur Sparquote.
Oder konkrete Bedarfsberechnung.
Keine Vermögensbildung auf Kosten des Unterhaltsverpflichteten.
Eine Auskunftsverpflichtung besteht für Gattenunterhalt unbeschränkt (BGH aaO), die Anwendbarkeit auf Kindesunterhalt kann in Zweifel gezogen werden.
OLG Düsseldorf FF 2018, 223.
NJW RR 2015, 260
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