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Leben Unterhaltsberechtigter und Unterhaltsverpflichteter in verschiedenen Ländern mit Kaufkraftunterschied (= Kaufkraftdifferenz), ist bei der Bedarfsberechnung dieser Kaufkraftunterschied zu berücksichtigen (Vgl. Wendl/Staudigl § 9 Rn. 23 ff). Das gilt auch zwischen verschiedenen europäischen Ländern.
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