Von Unmündigkeit spricht man, wenn ein Mensch noch nicht die Reife besitzt, um die Folgen seiner Handlungen einschätzen zu können.
Im Zivilrecht spricht man von Minderjährigkeit bzw. Deliktsunfähigkeit (siehe unter Deliktsfähigkeit) und im Strafrecht von Strafunmündigkeit (siehe unter Strafmündigkeit).
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