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Unmittelbarkeit der Wahl
(recht.oeffentlich.staat.wahlen)
    

Eine Wahl wird unmittelbar genannt, wenn zwischen der Entscheidung des Wählers und dem Wahlergebnis keine vermittelnden Instanzen stehen, wie z.B. Wahlmänner. Da bei der Listenwahl die Listen vor der Wahl festgelegt und bekannt gegeben werden, wählt der Wähler die Kandidaten dieser Liste unmittelbar.

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Auf diesen Artikel verweisen: Bundestag * Wahlrechtsgrundsätze