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Unfallrenten/BG-Renten, Unterhalt
(recht.zivil.materiell.familie)
    

Unfall- oder BG-Renten sind als einkommensersetzende Renten abzüglich unfallbedingter Mehraufwendungen beim Unterhalt einzusetzen (Vgl. Vgl. Heiß/Born Unterhaltsrecht, März 2023 Rn. 653b.

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