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Umwandlung, Gesellschaftsrecht
(recht.notar)
    

Von einer Umwandlung spricht man im Gesellschaftsrecht, wenn ein Unternehmensträger durch Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung oder Formwechsel in eine andere Gestalt umgewandelt wird.

Dabei gibt es sowohl die Umwandlung nach § 1 UmwG als auch die Umwandlung auf sonstigem Wege (z.B. durch Ausscheiden aller anderen Gesellschafter aus einer OHG).

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