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Umtausch
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.kauf)
    

Mit Umtausch wird umgangssprachlich die Rückgabe einer Kaufsache bezeichnet. Rechtlich ist dabei zwischen einem Umtausch wegen Mangelhaftigkeit und einem Umtausch wegen Nichtgefallens zu unterscheiden. Nur der Umtausch wegen Mangelhaftigkeit ist gesetzlich geregelt und unter bestimmten Voraussetzungen vorgeschrieben. Der Umtausch wegen Nichtgefallens ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber meist aus Kulanz gewährt (sog. Kulanzumtausch).

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