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U.m.A.
(recht.straf.prozess und recht.ref.straf1)
    

U.m.A ist die Abkürzung für "urschriftlich mit Akten". Der Vermerk "U.m.A. dem Polizeipräsidium", wird z.B. auf einer Akte angebracht die an das Polizeipräsidum übersandt werden soll.

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