Eine auf GPS-gestützte Überwachung ist gemäß § 100 c Abs. 1 S. 1 lit. b StPO möglich. Gemäß Bundesverfassungsgericht ist § 100 c Abs. 1 S. 1 lit. b StPO auch verfassungsgemäß ( Urteil vom 12.4.2005, Az. 2 BvR 581/01).
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