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Überschießende Innentendenz
(recht.straf.at)
    

Von überschießender Innentendenz spricht man im Strafrecht bei einem Delikt das subjektiv mehr verlangt als objektiv passiert sein muß. Z.b. muß beim Diebstahl Absicht auf eine Zueignung vorliegen, diese Zueignung muß aber nicht objektiv verwirklicht werden.

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