logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Überfall, Strafrecht
(recht.straf.bt)
    

Von Überfall spricht man bei einem Angriff, der für den Verletzten unvorhersehbar kommt und auf den er sich deshalb nicht vorbereiten kann.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: hinterlistiger Überfall