logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Ubi tu Gaius, et ego Gaia
(recht.allgemein.latein)
    

"Ubi tu Gaius, et ego Gaia" (lat.) oder "ubi tu ga Gaius, ibi ego Gaia" (lat.) war im römischen Recht die Heiratsformel und bedeutete "Da wo Du bist Gaius, werde auch ich, Gaia, sein." Dabei werden die Namen "Gaius" und "Gaia" als allgemeingültige Stellvertreter benutzt.

In der Bibel heißt es sehr ähnlich im Buch Ruth 1, 16: "Wo du hin gehst, da will ich auch hin gehen;" Ruth äußert dies gegenüber Ihrer Schwiegermutter Naemi , nach dem diese sie nach dem Tod ihres Sohnes und des Mannes von Ruth zu Ihrer Familie zurückschicken will.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise