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Mit Tyrannen-Klausel wird die im Völkerrecht geltende Ausnahme vom Rückwirkungsverbot bezeichnet. Damit können Diktatoren und Tyrannen auch dann verurteilt werden, wenn der Straftatbestand erst nach ihrer Tat in das Völkerrecht aufgenommen wird. Die Tyrannenklausel findet sich auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Die Bundesrepublik hat die Klausel in der EMRK nicht unterzeichnet.
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