logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Treuhandanstalt
(recht.staat.oeffentlich)
    

Mit Treuhandanstalt wurde eine voll rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts bezeichnet (§ 2 Abs. 1 TreuhG), auf die das "volkseigene" Vermögen der Demokratischen Republik Deutschlands zum Zwecke der Privatisierung, d.h. Weiterveräußerung an Private, übertragen wurde.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Vereinigungskriminalität