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Toleranzedikt/Toleranzpatent
(recht.geschichte.18)
    

Mit Toleranzedikt oder Toleranzpatent wird die im Jahr 1781 von dem katholischgläubigem Monarchen Joseph II von Österreich erklärte rechtliche Duldung der evanglischen und der griechisch-orthodoxen Religionsausübung im Privatbereich (sog. Privat-Exercitium) bezeichnet. Die öffentliche Religionsausübung blieb grundsätzlich der katholischen Kirche vorbehalten.

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