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Mit Titelumschreibung wird die Erteilung einer qualifizierten Vollstreckungsklausel für den Rechtsnachfolger gemäß § 727 ZPO bezeichnet.
Beispiel: A ist seit 1.5.2008 18 Jahre alt. Es besteht aus dem Jahr 2007 ein Titel gegen seinen Vater auf Unterhaltszahlungen zu Händen der Mutter des A. Will A aus diesem Titel vollstrecken muss er sich gemäß § 727 ZPO eine vollstreckbare Ausfertigung erteilen lassen.
Musterformulierung:
Überreichen wir vollstreckbare Ausfertigung des Titels vom 7.7.2008 und bitten zum Zwecke der Zwangsvollstreckung um Umschreibung des Titels auf den am 5.6.2014 volljährig gewordenen Sohn.
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Auf diesen Artikel verweisen:
Kindesunterhalt, Minderjährige
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Stand 04.02.18
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