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Thronvakanz
(recht.geschichte)
    

Von einer Thronvakanz spricht man in der Zeit des Überganges zwischen zwei Herrschern. Eine Thronvakanz tritt insbesondere dann auf, wenn der neue Herrscher gewählt werden muss oder im Falle der Primogenitur wenn ein Herrscher ohne erstgeborenen Sohn verstirbt.

Im heiligen römischen Reich deutscher Nationen waren für die Fälle der Thronvakanz Reichsverweser eingesetzt.

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