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Deutscher Rechtsprofessor für römisches Recht. Thibaut forderte 1814 in seiner Schrift "Über die Nothwendigkeit eines allgemeinen bürgerlichen Rechts für Deutschland" eine einheitliche neue Gesetzgebung aller deutschen Fürsten für das Gebiet des Zivil-, Straf- und Prozessrechts. Thibaut vertrat damit die Gegenposition zur historischen Rechtsschule Savignys.
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