Eine Kapitalanlage wird als thesaurierend bezeichnet, wenn die Kapitalerträge angesammelt werden und dem Anleger nicht zur Verfügung stehen. Z.B. werden bei einem thesaurierenden Fond die Erträge zum Erwerb neuer Anteile verwandt.
Thesaurierte Erträge gelten als noch nicht zugeflossen (BFH BStBl. II 1993, 602).
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