Mit Telekommunikationspauschale wird eine vom Anwalt dem Mandanten gemäß VV 7002 in Rechnung stellbare Pauschalgebühr für Telekommunikationskosten bezeichnet. Die Gebühr beträgt 20 % der Gebühren, maximal aber 20,- Euro. Siehe auch unter Kostenberechnung im Zivilprozess.
Wird ein Anwalt in der derselben Sache sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich tätig so fällt die Telekommunikationspauschale 2x an.
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