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Technikfolgenabschätzung
(recht.allgemein.politik und recht.oeffentlich.staat)
    

Der Bundestag verfügt über einen Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Diesem ist das Büro für Technikfolgenabschätzung (TAB) zugeordnet.

Will ein anderer Ausschuss des Bundestages Technikfolgeabschätzungen in Auftrag geben muß er dies beim Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung beantragen. Der Ausschuss prüft dann den Antrag und leitet ihn ggf. an das TAB weiter.

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