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Das TDDSG gilt für den Schutz personenbezogener Daten
der Nutzer von Telediensten im Sinne des Teledienstegesetzes bei der
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten durch Diensteanbieter. Sie
gelten nicht bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener
Daten (§ 1 TDDSG).
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