Von Tatstrafrecht spricht man, wenn die Strafbarkeit an ein bestimmtes Verhalten, eine konkrete Tat angeknüpft wird.
Von Täterstrafrecht spricht wenn man, wenn die Strafbarkeit an dem Wesen des Täters anknüpft und die Taten nur als Ausdruck dieses Wesens betrachtet werden. Entsprechend hat das Täterstrafrecht "kriminologische Tätertypen" ausgebildet, die als solche bestraft werden.
In modernen Rechtsstaaten, u.a. Deutschland, gilt mittlerweile allein das Tatstrafrecht.
Spuren des Täterstrafrechts finden sich heute noch in den überkommenen aber gültigen Formulierungen in §§ 211, 212 StGB: "Mörder ist" und "Wer einen Menschen tötet ohne Mörder zu sein".
Werbung:
|