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An
Die Röm. Kayserl.
Auch zu
Germanien, Hispanien, Hungarn
und Böhmen
Königl. Majest.
Allerunterthänigste Submissions-Schrift
Loco TRIPLICARUM juncta legitimation ad acta,
Mit demüthigster Bitte
Pro
Clementissime medietatem Haereditatis Bracensis cum fructibus
perceptis ac percipiendis, mobilibus, ac omni causa adjudicando,
nec non impetratum in expensas & ad indemnifandum
condemnando
Impetrantischen Anwaldts
In Sachen
Des Regierenden Grafen
Zu Schaumburg Lippe Bückeburg
Contra
Den Regierenden Herrn
Zu Lippe Detmold
Erw. Maj. erstattet des Impetranten, Regierenden Grafen zur Schaumburg-Lippe, Bückeburg und Sternberg, u. Anwaldt, allen tieffesten unterhänigsten Danck, so wol vor die sub Nr. 16 ad triplicandum allergnändigst communicirte gegenseitige Duplias, als auch vor die sub Nr. 17 allermildest verstattete Fristen, welche disseits in einen so weitläuffig und wichtigen Rechtshandel, wozu so vieles nachzusuchen, nöhtig gefallen, und worin so viele Umstände einschlagen, ohnumgänglich, devotest ausgebehten werden müssen. Wie nun in gegenseitigen Duplicis durch und durch nova eingeflochten, und ganz künstlich, nicht ohne Ursache, wiederholet worden, um auf alle ersinnliche Weise diesseitigen Anwaldt, die Augen zu blenden, sothane allenthalben versteckte nova nicht zu bemercken, noch zu elidiren, mithin den erleuchtesten Herrn Referenten ganz ohnvermerckt auf die Gegenseite zu lenken, daß ein widriges Urtheil erfolgen solle, immassen Hochgräfl. Herr Gegner, von einem günstigen Schluß sich dermassen schmeichelt, daß dasige Bediente und Unterthanen bereits rühmen dörffen, ob würde dortiger Orthen, an einem vollkommenen Siege gar nicht gezweifelt, also lebet zu Ew. Kayserl. Maj. angestammten und in aller Welt gepriessenen Justiz-Eyfer disseitiger Anwaldt, der allerunterthänigsten Hoffnung, gleich er auch darum demühtigst anflehet allerhöchst dieselbe in dies so erheblichen und den halben Bräckischen Antheil betreffenden Rechts-Streit allergerechtest erlauben werden, die in gegenseitiger Duplicis, in eine ganz neue Ordnung gebrachte, überall neu erfundene Künste, und mit besondern Augenmerk gebrauchte verstellte gefährliche Wiederholung, zu Beschleunung der Sache, und Abwendung sonst besorglichen allergrößten praejudices in ihrer Folge zu beantworten, und damit nach Wiederlegung gegenseitiger verneuter Schein-Gründe disseitig ohnwiederlegliche Gerechtsahme der ganzen ohnpartheyischen Welt vor Augen zu stellen.
Solchem nach der Sachen etwas näher zu treten, wil Anwaldt die ex adverso versteckte Künste aus denen Duplicis deutlich ausziehen, und daraus solche in möglichster Kürzer dergestalt zernichten, daß an disseitiger Gerechtsamen, nicht der allergeringste Zweifel bleiben soll. Da dann
- Angeführet, ob wäre gegenseitige vermeinte solitaria posessio, durch Anschlagung des hochgräfl. Schaumburgischen Lippischen Wapens thätig angegangen, und eo ipso, der Verlust disseitiger Befugnis veranlasset.
- Wiesse man Hochgräfl. Lippe-Detmold Seits, von keiner Graffscahft Bracke, weilen der Brackische Antheil nur ein pars intergrans der Graffschafft Lippe.
- Hätte man des Hn. Gehmeinen Rhts und Professoris von Ludvvig Responsum, in dessen Erläuterung ad A. B. mittelst einer Distinction inter apnagium & paragium anzufechten, und Lippe-Schaumburg als einen parragirten Herrn zu qualificiren vermeinet, da doch solch Responsum solide verstattet senn solle.
- (...)
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Stand 05.02.18
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