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Strafverfolgungsvoraussetzungen/Strafverfolgungshindernissen
(recht.straf.at)
    

Von Strafverfolgungsvoraussetzungen/Strafverfolgungshindernissen spricht man bei Bedingungen die nicht zum Tatbestand und damit auch nicht zur Frage nach der Strafbarkeit gehören, sondern nur Voraussetzung für die im Strafprozeßrecht geregelte Verfolgung sind. Z.B. Strafantrag und Verjährung.

Fehlt eine solche Voraussetzung oder liegt ein Hindernis vor, muss das Straferfahren eingestellt werden.

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