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Von einer Strafvereitelung im Amt spricht man, wenn die Strafvereitelung durch einen Beamten/Richter begangen wurde.
Beispiel: B ist Staatsanwalt, als er das Strafverfahren gegen P in die Hand bekommt, legt er die Akte zunächst weg. Da er keine Lust auf neue Verfahren hat bleibt die Akte über sechs Monate liegen. Als es dann nach einem Jahr zur Anklage und Verurteilung kommt, berücksichtigt das Gericht, entsprechend den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die Verzögerung strafmildernd (siehe unter Beschleunigungsgrundsatz). B sieht sich wegen dieser von ihm verursachten Strafmilderung dem Vorwurf der Strafvereitelung im Amt ausgesetzt.
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