Mit Straftat wird ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten bezeichnet, dass den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht (Wessels, AT, Rn. 13). Das Strafgesetzbuch (StGB) verwendet den Begriff z.B. in den §§ 5, 22, 25.
Auf diesen Artikel verweisen: offense * Straftäter * Delikt * Maßregeln zur Besserung und Sicherung * Sicherheitsgewahrsam/Vorbeugegewahrsam/Unterbindungsgewahrsam